Grenzwerte


Internationale Grenzwerte ...  (IRPA - ICNIRP - WHO - EU CENELEC  -  CH SUVA)

Die internationalen Grenzwerte wurden von der Technik her als sogenannte Kurzzeit - „Sicherheits-Grenzwerte“ definiert. Sie basieren auf thermischen Wirkungen (mit hohen Strahlendosen, resp. Feldimmissionen), die in experimentellen Untersuchungen wiederholt und reproduzierbar erzeugt werden konnten und für den menschlichen Körper ein Gesundheitsrisiko darstellen. Diese Grenzwerte dienen (mit einem zusätzlich eingebauten Sicherheitsfaktor) zur Verhinderung von Unfällen und akuten Erkrankungen aufgrund thermischer Einwirkungen. Die ICNIRP - Grenzwerte sind somit „Gefährdungsgrenzwerte und keine Vorsorgewerte. 

Mögliche biologische Wirkungen und Reizeffekte aufgrund neuster Elektro- und Kommunikations-Techniken (Pulsierungen & Periodizitäten - z.B. mobile Kommunikation und Übertragungsarten mit Puls-Code-Modulation oder digitale Steuerfrequenzen in Fabrikationsprozessen etc.) sowie chronische Langzeiteinwirkungen von geringen Feldstärken werden  nicht miteinbezogen.


Anlagegrenzwerte ...  (Schweizer Vorsorge gemäss NIS-V  und USG)

Seit dem 1. Februar 2000 gibt es in der Schweiz eine neue Verordnung über Nicht-Ionisierende Strahlung (NIS-V), basierend auf dem Umweltschutzgesetz (USG  Art. 1,11,13). Darin wurde u.a. ein  Anlagegrenzwert definiert. Dieser beträgt im Sinne der Vorsorge für niederfrequente Felder 1%  und  für hochfrequente Strahlung  10%  des internationalen  Grenzwertes. Der Anlagegrenzwert wurde jedoch nur für Orte mit empfindlichen Nutzungen - OMEN -  für sogenannt „unbeteiligte Dritte“, das heisst für Menschen in Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, auf offiziell bezeichneten Kinderspielplätzen, an Arbeitsplätzen, etc.) definiert.


Elektrobiologisch empfohlene Vorsorge - Richtwerte 

Die elektrobiologischen Vorsorge - Richtwerte basieren auf den biologischen Vorgängen im Körper. Alle biologischen Systeme (auch der Mensch) erzeugen eigene Energiefelder, die im Wechselspiel mit den natürlichen Feldern stehen. Zudem sind viele Vorgänge und biologische Abläufe im menschlichen Körper unerforscht oder zumindest wissenschaftlich noch nicht erklärbar. Trotzdem gibt es berechtigte Verdachtsmomente oder Erfahrungswerte, die auf Beeinflussungen durch kleinste Dosen von Elektromagnetfeld - Immissionen (niederfrequente Elektrofelder und Magnetfelder sowie hochfrequente Elektromagnetfelder, resp. hochfrequente Strahlungen) hindeuten. 

Beeinflussungen von aussen durch fremde, technische Feld-Immissionen sind deshalb unerwünscht. Der elektrosensible Körper reagiert insbesondere auf Langzeit-Beeinflussungen - chronische Belastungen, auch wenn die Feld-Immissionen relativ klein sind.  

Bei Einhaltung der elektrobiologischen Vorsorge - Richtwerte können aufgrund der heute bekannten Erfahrungswerte gesundheitliche Beeinflussungen weitgehend ausgeschlossen werden.



Grenzwert-Tabelle

ICNIRP (WHO) – Grenzwerte NF - Magnetische Felder NF - Elektrische Felder HF -Strahlung

-  Allgemeinbevölkerung (ICNIRP / WHO)

-  " Aufenthalt bis 3 Std. (EU Cenelec TC111)

-  Beruflich Exponierte  (ICNIRP / WHO)

-  "  bis 3 Std. Ganzkörper (EU Cenelec TC111)

-  "  bis 3 Std. Extremitäten (EU Cenelec TC111)

100 µT

1000 µT

500 µT

 5000 µT

 25000 µT 

 

100'000 nT

5  kV/m

5000 V/m

 

 

41  V/m
bei   900 MHz

58  V/m
bei  1800 MHz

61  V/m
2 bis 300 GHz

 

Schweizer Immissionsgrenzwerte (NIS-V)

müssen zwingend überall eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können !

100 µT

 

100'000 nT

 

5 kV/m

 

5000 V/m

 

Schweizer Anlagegrenzwerte (NIS-V) 

(Vorsorge nach USG und RPG gem. NIS-V 1.2.2000)an Orten mit empfindlicher Nutzung(OMEN), z.B. Wohnräume (ohne Balkone und Terassen! Büros,Arbeitsplätze (aussserhalb der SUVA-Zuständigkei), Schulen, Spitäler, eingezonte Kinderspielplätze, etc

1 µT

 

1’000 nT

 

5 kV/m

 

5000 V/m

 

4  V/m 
bei   900 MHz

6  V/m

bei  1800 MHz

5  V/m

900/1800 MHz

SUVA  -  Grenzwerte

Beruflich Exponierte

400 µT

 

400'000 nT

 

12,3 kV/m

 

12300 V/m

 

 
Elektrobiologische max. Richtwerte
  • für das räumliche dreidimensionale Feld
  • diese vorsorglichen Richtwerte basieren auf Erfahrungswerten und Forschungsergebnissen, bei denen in der Regel keine gesundheitlichen Reaktionen mehr festgestellt werden. 
  • kapazitive Spannungsankoppelung eines Menschen gegen Erde im elektr. Feld (Ri Messgerät > 10 MΏ)

 

0,1 µT

 

 

100 nT

 

 

0,005 kV/m

 

 

5 V/m

 

 

100 mV/kap

 

0,6  V/m
outdoor

  0,2 V/m
indoor

 

 

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