GrenzwerteInternationale Grenzwerte ... (IRPA - ICNIRP - WHO - EU CENELEC - CH SUVA) Die internationalen Grenzwerte wurden von der Technik her als sogenannte Kurzzeit - „Sicherheits-Grenzwerte“ definiert. Sie basieren auf thermischen Wirkungen (mit hohen Strahlendosen, resp. Feldimmissionen), die in experimentellen Untersuchungen wiederholt und reproduzierbar erzeugt werden konnten und für den menschlichen Körper ein Gesundheitsrisiko darstellen. Diese Grenzwerte dienen (mit einem zusätzlich eingebauten Sicherheitsfaktor) zur Verhinderung von Unfällen und akuten Erkrankungen aufgrund thermischer Einwirkungen. Die ICNIRP - Grenzwerte sind somit „Gefährdungsgrenzwerte und keine Vorsorgewerte. Mögliche biologische Wirkungen und Reizeffekte aufgrund neuster Elektro- und Kommunikations-Techniken (Pulsierungen & Periodizitäten - z.B. mobile Kommunikation und Übertragungsarten mit Puls-Code-Modulation oder digitale Steuerfrequenzen in Fabrikationsprozessen etc.) sowie chronische Langzeiteinwirkungen von geringen Feldstärken werden nicht miteinbezogen. Anlagegrenzwerte ... (Schweizer Vorsorge gemäss NIS-V und USG) Seit dem 1. Februar 2000 gibt es in der Schweiz eine neue Verordnung über Nicht-Ionisierende Strahlung (NIS-V), basierend auf dem Umweltschutzgesetz (USG Art. 1,11,13). Darin wurde u.a. ein Anlagegrenzwert definiert. Dieser beträgt im Sinne der Vorsorge für niederfrequente Felder 1% und für hochfrequente Strahlung 10% des internationalen Grenzwertes. Der Anlagegrenzwert wurde jedoch nur für Orte mit empfindlichen Nutzungen - OMEN - für sogenannt „unbeteiligte Dritte“, das heisst für Menschen in Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser, auf offiziell bezeichneten Kinderspielplätzen, an Arbeitsplätzen, etc.) definiert. Elektrobiologisch empfohlene Vorsorge - Richtwerte Die elektrobiologischen Vorsorge - Richtwerte basieren auf den biologischen Vorgängen im Körper. Alle biologischen Systeme (auch der Mensch) erzeugen eigene Energiefelder, die im Wechselspiel mit den natürlichen Feldern stehen. Zudem sind viele Vorgänge und biologische Abläufe im menschlichen Körper unerforscht oder zumindest wissenschaftlich noch nicht erklärbar. Trotzdem gibt es berechtigte Verdachtsmomente oder Erfahrungswerte, die auf Beeinflussungen durch kleinste Dosen von Elektromagnetfeld - Immissionen (niederfrequente Elektrofelder und Magnetfelder sowie hochfrequente Elektromagnetfelder, resp. hochfrequente Strahlungen) hindeuten. Beeinflussungen von aussen durch fremde, technische Feld-Immissionen sind deshalb unerwünscht. Der elektrosensible Körper reagiert insbesondere auf Langzeit-Beeinflussungen - chronische Belastungen, auch wenn die Feld-Immissionen relativ klein sind. Bei Einhaltung der elektrobiologischen Vorsorge - Richtwerte können aufgrund der heute bekannten Erfahrungswerte gesundheitliche Beeinflussungen weitgehend ausgeschlossen werden.
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